API PVC und Umweltberatung Lobbying-Verhaltenskodex

Das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, BGBl. I Nr. 64/2012 (kurz „LobbyG“) regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände – auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung – unmittelbar Einfluss genommen werden soll. Die API PVC und Umweltberatung GmbH ist die Stimme der PVC-Industrie in Österreich und bietet eine Plattform für die gesamte Wertschöpfungskette: Hersteller, Verarbeiter und Verwerter an. Sie übt im Rahmen ihrer Vertretung von ECVM und VinylPlus Lobbying-Tätigkeiten im Sinne dieses Gesetzes als Lobbying-Unternehmen aus und ist im österreichischen Lobbying Register als Lobbying-Unternehmen registriert. Zur Umsetzung der Bestimmungen des LobbyG legt die API PVC und Umweltberatung GmbH ihren Lobbying-Tätigkeiten den vorliegenden Verhaltenskodex zu Grunde. Damit wird gegenüber der gesamten Wertschöpfungskette, der öffentlichen Hand, sowie der interessierten Öffentlichkeit ein klares Zeichen der Transparenz und der Qualität gesetzt.

Artikel 1: Wahrhaftigkeit

Die API PVC und Umweltberatung und ihre MitarbeiterInnen verpflichten sich zur Wahrhaftigkeit gegenüber politischen Institutionen, Organen der Gesetzgebung und Vollziehung, politischen Entscheidungsträgern, den Medien und der Öffentlichkeit. Die API PVC und Umweltberatung und ihre MitarbeiterInnen achten auf Transparenz und Offenlegung und vermeiden jedwede Irreführung durch Verwendung falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben.

Artikel 2: Vertraulichkeit

Die API PVC und Umweltberatung behandelt Gespräche mit Vertretern aus Politik und Verwaltung vertraulich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Vertrauliche Informationen von aktuellen oder früheren Auftraggebern oder Arbeitgebern werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. Bei der Vertretung und Auftragsannahme wird darauf geachtet, dass keine konkurrierenden oder widersprechenden Interessen vertreten werden.

Artikel 3: Keine unlautere Einflussnahme

Die API PVC und Umweltberatung und ihre MitarbeiterInnen üben zur Artikulation und Verfolgung von Interessen keinen unlauteren, unsachlichen, unangemessenen oder ungesetzlichen Einfluss auf Funktionsträger aus, insbesondere weder durch direkte noch indirekte finanzielle oder sonstige materielle Anreize.

Artikel 4: Keine Diskriminierung

Die API PVC und Umweltberatung und ihre MitarbeiterInnen verpflichten sich, in ihrer beruflichen Tätigkeit keinerlei Diskriminierung, insbesondere aufgrund Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung zuzulassen oder an einen Diskriminierungstatbestand erfüllenden Verhaltensweisen teilzunehmen.

Artikel 5: Respekt

Die API PVC und Umweltberatung und ihre MitarbeiterInnen gehen mit sämtlichen Vertragspartnern, Mitbewerbern und sonstigen Ansprechpartnern respektvoll um und verpflichten sich, deren berufliche und persönliche Reputation zu achten und nach Möglichkeit zu fördern.

Artikel 6: Unvereinbarkeit

Die API PVC und Umweltberatung und ihre MitarbeiterInnen beachten die für Funktionsträger der öffentlichen Hand kundgemachten Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsregeln.

Artikel 7: Keine Berufsschädigung

Die API PVC und Umweltberatung vermeidet grundsätzlich Aktivitäten, die der Reputation der Interessensvertreter und Public Affairs Expertinnen und Experten schaden können.

Artikel 8: Entgeltvereinbarung

Für Lobbying-Tätigkeiten wird kein unangemessenes Entgelt vereinbart und vor Aufnahme der Tätigkeit mit den jeweiligen AuftraggeberInnen eine Entgeltvereinbarung abgeschlossen. Ausschließlich oder überwiegend erfolgsabhängige Entgeltvereinbarungen werden weder angeboten noch angenommen.

Wien, 01.12.2024

Hanni Kauder
Geschäftsführerin

API-PVC- und Umweltberatung GmbH Paniglgasse 24/I/19a – 1040 Wien | +43 1 712 72 77 | Design und Realisierung: ederIT